Ist eine Rücksendung ein Rücktritt vom Vertrag?

«Ich wurde per Telefon kontaktiert und habe eine Kaffeemaschine für 449 Franken bestellt und per Post erhalten. Auf dem Lieferschein steht, ein Rücktritt vom Vertrag sei innert 14 Tagen möglich. Da das Gerät farblich nicht passte, schickte ich es kommentarlos an den Verkäufer zurück. Doch nun will er mir eine andere Kaffeemaschine senden und verlangt die Bezahlung. Aber ich habe doch mit der Rücksendung der Maschine meinen Rücktritt vom Kauf erklärt. Stimmt das?»

Ja. Hier handelt es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft. Davon können Sie laut Gesetz innert 14 Tagen zurücktreten.

Beachten Sie aber: Sie als Käufer müssen im Streitfall beweisen, dass Sie den Rücktritt fristgerecht erklärt haben. Senden Sie also die Ware eingeschrieben ­zurück. Bei einer kom­mentarlosen Retournierung müsste zwar für den Verkäufer klar sein, dass Sie vom Kauf zurückgetreten sind. Klarer ist es aber, wenn Sie künftig einen ­Begleitbrief mitschicken, falls Sie von einem Kauf ­zurücktreten wollen.

03.10.2017

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: