Ist eine Kürzung erlaubt?

«Ich trat am 7. Oktober eine neue Stelle ­an. Mein Chef hat mir jetzt für den ­Monat Oktober nicht die ganze Kinderzulage bezahlt. Zu Recht?»

Ja. Bei Beginn oder Ende eines Arbeitsverhältnisses im Laufe eines Monats werden die Kinder- und Ausbildungszulagen nur anteilsmässig für die Tage ausgerichtet, während denen das Arbeitsverhältnis besteht. Die Berechnung des Anspruchs erfolgt so, wie wenn der betreffende Monat 30 Tage hätte. Ihr ­neuer Arbeitgeber musste Ihnen also lediglich 24/30 der Kinderzulage für einen ­Monat zahlen. 

29.10.2019

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