Ist ein Vorbezug wirklich nur um ganze Jahre möglich?  

«Ich bin 63 Jahre alt und möchte meine AHV-Rente um zwei Jahre vorbeziehen. Ich schickte die Anmeldung für den Vorbezug noch vor meinem 63. Geburtstag an die AHV-­Ausgleichskasse. Die Ausgleichskasse hat meine Anmeldung aber nicht erhalten und behauptet jetzt, ich müsse somit ein weiteres Jahr auf die Rente warten. Stimmt das?»

Ja. Ein Vorbezug der AHV-Rente ist nicht für eine beliebige Anzahl ­Monate möglich. Die ­Rente kann nur um ein ganzes oder um zwei ganze Jahre vorbezogen werden. Man muss die Anmeldung für einen Vorbezug spätestens am letzten Tag des Monats, in dem man Geburtstag hat, bei der Ausgleichskasse ­einreichen. Sie müssen die rechtzeitige Anmeldung beweisen können, etwa mit einem eingeschriebenen Brief. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht ­möglich.

09.04.2019

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