Ist ein mündlicher Beschluss über eine Katzenleiter gültig?

«Ich habe eine Eigentumswohnung im Parterre gekauft. Kurz zuvor hatten die Eigentümer beschlossen, dass der Besitzer der Wohnung über mir ­an der Fassade eine Katzenleiter anbringen darf. Diese stört mich. Der entsprechende Beschluss wurde aber nirgends protokolliert. Auf meine Nachfrage hin teilte man mir mit, er sei zwar nur mündlich und nicht an der Eigentümerversammlung, aber einstimmig gefasst worden. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Sie können verlangen, dass die Katzenleiter wieder entfernt wird. Die Stockwerkeigentümer hätten diese entweder an der Versammlung oder ausserhalb der Versammlung mit einem Zirkularbeschluss ­bewilligen müssen. Ein Zirkularbeschluss muss ­immer schriftlich erfolgen. Ein nur mündlich ausserhalb der Versammlung gefasster Beschluss ist nicht gültig – selbst wenn er einstimmig erfolgte. 

Gut zu wissen: Zirkularbeschlüsse sind nur gültig, wenn ihnen ausnahmslos sämtliche im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zustimmen.

22.02.2017

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