Ist ein Jahr Garantie rechtens?

«Ich habe ein Coiffeurgeschäft. Neulich kaufte ich neues Material. Erst nach dem Kauf fiel mir auf, dass der Verkäufer laut Vertrag lediglich ein Jahr Garantie gewährt. Ist das rechtens?»

Ja. Laut Gesetz beträgt die Gewährleistungsfrist für gekaufte Waren zwei Jahre. Die Frist darf aber verkürzt werden – allerdings nur dann, wenn Material für Geschäftszwecke gekauft wurde und nicht für den privaten Gebrauch. Das war bei ­Ihnen der Fall, da Sie das Material für Ihr ­Ge­- schäft kauften. Deshalb durfte die Garantie per Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden.

20.04.2021

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