Ist die Teilnahme an der Strukturerhebung obligatorisch?

Mein Sohn ist erst 16 Jahre alt. Anfang Jahr erhielt er ­einen ­Fragebogen für die sogenannte ­Strukturerhebung. Er wurde kürzlich gemahnt, weil er den Fragebogen nicht ausfüllte. Die Teilnahme sei ­obligatorisch. Gilt das auch für Minderjährige?

Ja. Tatsächlich ist die Teilnahme an der Strukturerhebung obligatorisch – auch für Minderjährige, die mindestens 15-jährig sind. Füllt Ihr Sohn den Fragebogen nicht fristgerecht, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäss aus, könnte ihm das Bundesamt für Statistik eine Gebühr von bis zu 1000 Franken in Rechnung stellen. Es hat aber bisher auf die Erhebung von Gebühren verzichtet. 

24.04.2018

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