Ist die Kündigung der Wohnung per Whatsapp gültig?

«Meine Frau und ich sind Mieter einer Wohnung in Zürich. Ein schriftlicher Mietvertrag wurde nicht abgeschlossen. Der Vermieter hat uns kürzlich per Whatsapp gekündigt. Ist die Kündigung gültig?»

Nein. Auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag für eine Wohnung oder ­einen Geschäftsraum muss immer schriftlich gekündigt werden. Der Vermieter muss dafür zudem das vom Kanton genehmigte amtliche Formular verwenden. Will er eine Familienwohnung kündigen, muss er die Kündigung beiden Ehegatten je separat zustellen. Wurden keine längere Frist und keine anderen Termine vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist für Wohnungen drei Monate. Es gelten die ortsüblichen Kündigungstermine. Diese sind in der Stadt Zürich der 31. März und der 30. September.

24.08.2021

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