Ist die Berechnung der Arbeitslosenkasse korrekt?

«Ich bin zurzeit arbeitslos. Davor war ich jahrelang arbeitstätig, musste mich dann aber wegen einer Erkrankung umschulen lassen. Die Invalidenversicherung zahlte mir ein Taggeld von 80 Prozent meines letzten Lohns. Die Arbeitslosenkasse will mir jetzt aber nicht 70 Prozent meines letzten Lohns, sondern nur 70 Prozent des IV-Taggeldes auszahlen. Zu Recht?»

Ja. Die Arbeitslosenentschädigung beträgt 70 oder 80 Prozent des ­Verdienstes. Als ­versicherter Verdienst gilt laut Gesetz «der im Sinne der AHV-­Gesetzgebung massgebende Lohn». Das ist grundsätzlich das vor der Arbeitslosigkeit erzielte Erwerbseinkommen. Da Sie ­angestellt ­waren, bevor Sie von der ­Invalidenversicherung ein Taggeld ­erhielten, waren aber auch die IV-Taggelder ALV-beitragspflichtig und gelten als mass­gebender Lohn.

25.09.2018

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