Ist der Minilohn zulässig?

«Nach langem Suchen habe ich eine Stelle in ­einem Coiffeursalon gefunden. Der Chef will mir für mein 30-Prozent-Pensum aber nur 1200 Franken brutto zahlen. Als 56-jährige ­gelernte Coiffeuse finde ich das sehr wenig. Ist dieser Minilohn zulässig?»

Ja. In Ihrem Fall gilt der Gesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Coiffeurgewerbe. Der Bundesrat hat diesen Vertrag für alle Coiffeurbetriebe als allgemeinverbindlich erklärt. Für Leute mit Lehrabschluss und mindestens fünf Berufsjahren liegt der Mindestlohn zurzeit bei 4000 Franken brutto. Bei einem 30-Prozent-Pensum zahlt Ihnen der Betrieb somit den Mindestlohn von 1200 Franken.

Nur für einen kleinen Teil aller Firmen gibt es Gesamtarbeitsverträge. In der Privatwirtschaft exis­tieren in der Regel keine ­fixen Minimallöhne. Die Höhe des Lohns ist grundsätzlich Verhandlungssache. In an­deren Branchen könnte der Lohn sogar noch tiefer liegen.

20.04.2021

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