Ist der Mindestmietzins im Vertrag gültig?

Ich habe mich für eine neue Wohnung entschieden. Im Mietvertrag steht, der Anfangsmietzins dürfe nicht unterschritten werden – auch nicht bei einer Senkung des Referenzzinssatzes. Ist eine solche Klausel zulässig?

Nein. Die Vorschrift im Gesetz ist zwingend. Dort steht: Der Mieter kann eine Mietzinsreduktion verlangen, wenn der Referenzzinssatz gesunken ist. Entsprechend kann das Recht des Mieters, eine Senkung des Mietzinses zu fordern, nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Ein absoluter Minimalzins für die Zukunft ist somit unzulässig.  

18.05.2016

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