Ist der Besuch von Gästen mit Hunden in der Mietwohnung untersagt?

«Ich bin Mieter. Laut Mietvertrag ist das Halten von Hunden verboten. Eine Kollegin möchte mit ihrem Hund zu Besuch kommen. Drohen mir Konsequenzen, wenn der Vermieter davon erfährt?»

Nein. In einem Mietvertrag kann geregelt werden, dass in der Wohnung keine Hunde gehalten werden dürfen. Wer das unterschreibt, muss den Vertrag einhalten. ­Gelegentliche Besuche mit Hunden sind ­damit allerdings nicht untersagt. Denken Sie aber daran, dass der Mietvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Fristen ge­kündigt werden kann, wenn Ihr Vermieter diese Besuche nicht dulden will.

28.09.2021

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