Ist das Bieterverfahren für das Haus unverbindlich?

«Ich nahm beim Verkauf eines Einfamilien­­-hauses an einem Bieterverfahren teil. Der Verkäufer gab mir dann per E-Mail den ­Zuschlag. Jetzt hat er das Haus aber einem ­anderen Interessenten verkauft. Muss ich das akzep­tieren?»

Ja. Bei einem Bieterverfahren ist der Käufer nicht an sein Angebot und der Verkäufer nicht an einen bereits erteilten Zuschlag gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst gültig zustande, wenn Verkäufer und Käufer den Vertrag vor dem Notar unterzeichnen. 

Anders bei einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung: Bei dieser ist der Kaufvertrag bereits verbindlich abgeschlossen, wenn der Verkäufer den Zuschlag erklärt. 

11.02.2020

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