Ist das Besuchsrecht freiwillig?

«Ich bin alleinerziehende Mutter. Mein Ex-Mann hat ein Besuchsrecht. Er will aber nichts von seinem Sohn wissen. Muss ich das akzeptieren?»

Faktisch ja. Das Besuchsrecht ist zwar juristisch gesehen nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Kommt Ihr Ex-Mann dieser Pflicht nicht nach, könnten Sie sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden. Sie kann Ihren Ex-Mann aber lediglich ermahnen und ihm Weisungen erteilen. Behörden und Gerichte können keine Be­suche erzwingen.

Ihr Ex-Mann muss aber zumindest für diejenigen Kosten aufkommen, die bei einer allfälligen Fremd­betreuung Ihres Sohns während der Dauer des Besuchsrechts anfallen.

16.06.2020

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