Ist das Ausleihen des Zugabos erlaubt?

«Meine Kollegin hat ein Streckenabo der SBB. Da sie es momentan nicht benötigt, könnte ich es am nächsten Wochenende für die Reise an ein Konzert benutzen. Ist das zulässig?»

Nein. Auf den Namen des Inhabers ausgestellte Streckenabos sind persönlich und nicht übertragbar. Werden Sie damit ohne gül­tigen Fahrausweis erwischt, müssen Sie nicht nur ein Billett kaufen, sondern beim ersten Mal einen Zuschlag von 90 Franken zahlen.

31.10.2017

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