Internetkauf: Beginnt die Garantiefrist ab Versanddatum?

Ich habe in einem Internetshop eine Kamera bestellt. Sie wurde mir eine Woche später zugestellt. Der Kamera war ein Garantieschein ­beigelegt. Darin steht unter anderem, die Garantiefrist beginne «mit dem Tag des Verkaufs». Ist diese Klausel zulässig?

Ja. Bei einem ganz nor­malen Kauf im Laden beginnt die Garantiefrist mit der Übergabe des erwor­benen Gegenstandes an den Käufer.

Beim Internetkauf wird ebenfalls auf die «Über­gabe» abgestellt – damit ist der Zeitpunkt der Aus­lieferung gemeint. Wenn also der Online-Shop festhält, dass die Garantiefrist ab Kaufdatum läuft, so ist damit das Versanddatum gemeint – und das ist gesetzlich korrekt. 

06.05.2015

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