Internetbetrug: Soll ich Einsprache erheben?

«Im Internet habe ich eine Kamera per Vorauskasse bestellt, aber nie erhalten. Der Verkäufer wurde wegen Betrugs verurteilt. Im Strafver­fah­ren hatte ich den Kaufpreis als Schaden­er­satz­­forderung eingegeben. Sie wurde laut Straf­befehl vom Verurteilten aber bestritten. Deshalb muss ich jetzt die Forderung in einem normalen Forderungsprozess geltend machen. Soll ich gegen den Strafbefehl Einsprache erheben?»

Nein. Laut Gesetz kann im Strafbefehlsverfahren nur über eine vom Beschul­digten anerkannte Forderung entschieden werden. Er hat sie aber bestritten. Deshalb müssen Sie Ihre Forderung nun beim Friedensrichteramt einklagen.

08.02.2017

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: