Hilfsbedürftigkeit: Mischen sich jetzt die Behörden ein?

«Ich bin 90 Jahre alt und führe meinen ­Haushalt noch immer ­allein. Eine Frau aus meinem ­Bekanntenkreis hat mir nun angeboten, mich bei verschiedenen ­Dingen im Alltag zu ­unterstützen. Ich zögere noch. Muss ich Angst haben, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) einschreitet, wenn ich fremde Hilfe an­nehme?»

Nein. Solange Sie sich selber organisieren können, müssen Sie nicht mit einer Intervention der Kesb rechnen. Diese greift nur dann ein, wenn die Unterstützung einer hilfsbedürf­tigen Person nicht mehr durch Angehörige, andere nahestehende Per­sonen oder sonstige Dienste von Dritten gewährleistet werden kann.

09.09.2020

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