Heimeintritt: Muss der Vorsorgeauftrag genehmigt werden?

«Meine Mutter zieht bald ins Altersheim. Sie verfasste ­einen Vorsorgeauftrag und setzte mich als beauftragte Person ein. Muss sie das Dokument vor dem Heim­eintritt von der Erwachsenenschutzbehörde genehmigen lassen?»

Nein. Die Erwachsenenschutzbehörde käme erst ins Spiel, falls Ihre Mutter urteilsunfähig wäre. Dann müsste sie abklären, ob der Vorsorgeauftrag gültig ist, ob Sie sich für die Aufgabe eignen und ob Sie bereit sind, den Auftrag anzunehmen. Wären diese Voraussetzungen erfüllt, würde die Behörde den Vorsorgeauftrag für wirksam erklären.

17.02.2021

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