Wir lassen uns scheiden: Hat mein Mann Anspruch auf die Hälfte des Geldes auf meinem Lohnkonto?

«Mein Mann und ich lassen uns scheiden. Wir haben keinen Ehevertrag abgeschlossen. Mein Mann behauptet, er habe Anspruch auf die Hälfte des Geldes auf meinem Lohnkonto. Hat er recht?»

Ja.  Ohne Abschluss eines Ehevertrags hat jeder Ehegatte bei der Scheidung Anspruch auf die Hälfte der Errungenschaft des Ehepartners. Das während der Dauer der Ehe erwirtschaftete Erwerbseinkommen des Partners gehört zu seiner Errungenschaft, soweit es bei der Scheidung noch vorhanden ist.

09.03.2021

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