Hat der Zweitbesitzer eine Garantie?

«Ich habe von Privaten einen Flügel gekauft, dessen Garantie noch nicht abgelaufen ist. Nun klemmen zwei Tasten. Doch das Musik­fach­geschäft, in dem die Vorbesitzerin das ­Piano gekauft hatte, will von einer Gratisreparatur nichts wissen. Die Garantie laufe auf den Namen der Erstkäuferin. Muss der Laden mein Piano gratis reparieren?»

Nein. Das Geschäft schuldet die Garantieleistung nur seiner Vertragspart­nerin, also der damaligen Käuferin. Nur sie alleine könnte verlangen, dass das Pianohaus den Flügel repariert.

Diesen Anspruch auf Garantie hätte sie Ihnen zwar abtreten können – allerdings nur schriftlich. Können Sie als Zweitbesitzer keine solche Vereinbarung vorweisen, müssen Sie die Reparatur selber zahlen.

17.10.2017

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: