Hat der Beistand ein Honorar zugut?

«Mein Sohn braucht einen Beistand. Ich würde die Beistandschaft gerne übernehmen. Könnte ich dann eine Entschädigung verlangen?»

Ja. Ein Beistand hat Anspruch auf eine angemes­sene Entschädigung und auf die Vergütung seiner Spesen. Zahlen muss der Ver­beiständete, sofern er dazu in der Lage ist. Die Erwachsenenschutzbehörde legt die Höhe der Entschädigung fest. Sie berücksichtigt dabei Umfang und Komple­xität der Aufgaben sowie die finanzielle Situation des Verbeiständeten.

20.04.2019

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