Handy gefunden: Gibt es einen Finderlohn?

Gestern habe ich ein fast neues Handy gefunden. Ich konnte die Besitzerin ausfindig machen und ihr das Handy zurückgeben. Sie bedankte sich und ging wieder. Hätte ich für meine Ehrlichkeit eine Belohnung zugut?»

Ja. Als Finder des Handys haben Sie Anspruch auf ­einen angemessenen Finderlohn. Dieser entspricht etwa rund 10 Prozent des Werts der Fundsache. Aber: Keinen Finderlohn kann laut Gesetz beanspruchen, wer etwas «in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt» findet. Das sind etwa Wohn- oder Geschäftshäuser, Schulhäuser oder öffentliche Verkehrsmittel.

18.09.2018

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