Haftet die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer?

«Ich besitze eine Wohnung im Stockwerk­eigentum. Zur Liegenschaft gehört ein Spielplatz. Er ist alt und sanierungsbedürftig. Haften die Eigentümer, falls ein Kind beim Spielen verunfallen sollte?»

Ja. Kinderspielplätze müssen sicher sein und sollten daher regelmässig gewartet werden. Bei Unfällen infolge mangelhaften Unterhalts haftet die Gemeinschaft. Zwar übernimmt die Krankenkasse des verun­fallten ­Kindes die Behandlungskosten. Sie kann dann aber die Eigen­tümer des Spielplatzes für die Ausgaben ­belangen. Für ­einen solchen Fall sollte die Eigentümer­gemeinschaft eine Gebäudehaftpflichtver­sicherung ab­geschlossen haben.

30.04.2019

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