Haftet die Bahn bei einer Verletzung?

«Meine 82-jährige Mutter war mit der Rhätischen Bahn unterwegs. Kurz vor St. Moritz leitete der Lokomotivführer einen Notstopp ein. Meine Mutter stürzte dabei und brach sich eine Rippe. Muss die Bahn die Arztkosten übernehmen?»

Ja. Eisenbahnunternehmen haften grundsätzlich für die finanziellen Folgen von Verletzungen. Dies auch dann, wenn die Bahn am Vorfall kein Verschulden trifft. Ihre Mutter ist pensioniert und daher über die Kranken­kasse gegen Unfälle ver­sichert. Franchise und Selbstbehalt muss sie aber selber zahlen. Für diese ungedeckten Kosten muss die Rhätische Bahn respektive deren Haftpflichtversicherung aufkommen.

10.03.2020

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