Haften wir für die Schäden an der Ferienwohnung?

Ich war mit meiner Familie in den Ski­ferien. Wir hatten eine Ferienwohnung gemietet. In einem Wutanfall hat mein dreijähriger Sohn den Fernseher ­um­gestossen – danach funktionierte das Gerät nicht mehr. Muss ich für diesen Schaden auf­kommen?

Ja. Wie alle Mieter haften auch die Mieter einer Ferienwohnung für die Schäden, die sie an der Wohnung oder am Mobiliar anrichten. Falls Sie eine Privathaftpflichtversicherung besitzen: Melden Sie den kaputten Fernseher an. Derartige Schäden sind in der Regel gedeckt.

22.04.2015

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