Hafte ich persönlich für die Vereinsschulden?

«Ich bin Mitglied bei einem Tennisverein. ­Kürzlich organisierte dieser eine Sport­veranstaltung, die finanziell in einem Desaster ­endete. Der Verein ist nun massiv über­schuldet. Haften die einzelnen Vereinsmitglieder für die Schulden des Vereins?»

Es kommt auf die Sta­tuten an. Für die Schulden ­eines Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen, falls in den Statuten nichts anderes steht. Anders gesagt: Die Mitglieder ­haften nur dann für Schulden des Vereins, wenn dies in den Statuten entsprechend geregelt ist. Darin kann die Haftung auf ­einzelne ­Mitglieder beschränkt oder auf alle ­Mitglieder ausgedehnt werden. Auch können die Statuten die Höhe der Haftung genauer defi­nieren.

Bei den im Handels­register eingetragenen Vereinen wird über persönlich haftende Mitglieder ein Verzeichnis geführt.

28.11.2017

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