Hafte ich für Schulden?

«Mein Mann und ich leben seit ein paar Monaten getrennt. Seither gibt er sein Geld mit vollen Händen aus, unter anderem hat er eine teure Wohnung gemietet und einen Kredit aufgenommen. Kann man mich für die Schulden belangen, die er seit unserer Trennung macht?»

Nein. Für persönliche Schulden des Ehepartners haftet der andere Ehepartner nicht. Während der Dauer des Zusammenlebens besteht eine solidarische Haftung nur für Verträge, die den laufenden ­Familienbedarf betreffen, wie etwa Auslagen für ­Nahrung, Kleidung und Krankenkasse.

Ist der gemeinsame ­Haushalt wie in Ihrem Fall aufgehoben, gibt es unter den Ehegatten grundsätzlich keine Solidarhaftung mehr. 

02.11.2016

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