Haben Rentner Arbeitslosengeld zugut?

«Ich bin im Rentenalter. Meine Rente reicht kaum zum Leben, daher arbeite ich noch ­immer. Jetzt wurde mir aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Kann ich stempeln gehen?»

Nein. Angestellte im AHV-­Rentenalter sind nicht mehr gegen Arbeitslosigkeit versichert. Sie müssen keine Beiträge mehr an die Arbeitslosenversicherung zahlen und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt auch für Pensionierte, die ihre AHV-­Rente vorbeziehen. Falls Sie keine Arbeit mehr finden und nur schlecht über die Runden kommen, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen. 

05.05.2020

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