Habe ich nur den Fixlohn zugut?

«Ich arbeite neu im Aussendienst. Mein Gehalt besteht aus einem Fixlohn und Provisionen. Demnächst habe ich Ferien. Schuldet der ­Arbeitgeber mir dann nur den Grundlohn?»

Nein. In den Ferien haben Angestellte den gleichen Lohn zugut, wie wenn sie arbeiten würden. Zum ­Ferienlohn gehören neben dem Grundlohn also auch alle Zulagen. Besteht der Lohn – ganz oder nur teilweise – aus Provisionen, ­berechnet man den Ferienlohn in der Regel anhand der durchschnittlichen Provisionen der letzten zwölf Monate. 

21.05.2019

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