Habe ich nur den Durchschnittslohn zugut?

«Ich arbeite an zwei bis vier Tagen pro Woche. Letzte Woche war ich krank. Gemäss Einsatzplan hätte ich vier Tage arbeiten müssen. Mein Chef will mir nur den Lohn zahlen, den ich in der Vergangenheit im Schnitt verdiente. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Wer krankheitsbedingt ausfällt, hat Anspruch auf den Lohn, den er während dieser Zeit verdient hätte. Stand der Einsatzplan fest, muss der Arbeitgeber die ­geplanten Stunden entschädigen. Anders wäre es, wenn es noch keinen Arbeitsplan gegeben hätte. In dem Fall dürfte sich der Arbeitgeber auf den Durchschnittslohn der letzten Monate abstützen.

30.03.2021

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