Habe ich meine Ansprüche verspielt?

«Vor rund zwei Monaten habe ich bei einem ­Möbelgeschäft ein Schuhregal bestellt und auch gleich erhalten. Kürzlich packte ich es endlich aus. Es ist an verschiedenen Stellen beschädigt. Das Geschäft will es nicht ersetzen, obwohl ich zwei Jahre Garantie habe. Zu Recht?»

Ja. Laut Gesetz müssen Sie die gekaufte Ware nach Erhalt so bald wie möglich prüfen und bei offensichtlichen Mängeln sofort reklamieren. Tun Sie das nicht, verlieren Sie die Gewährleistungsansprüche. Nur versteckte Mängel können auch zu einem späteren Zeitpunkt gerügt werden. Das muss aber ebenfalls sofort nach der Entdeckung geschehen. 

18.06.2019

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: