Habe ich mehr Taggelder zugut?

«Ich bin 30 Jahre alt und habe mich bei der ­Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) arbeitslos gemeldet. Davor war ich rund ein Jahr lang krank und bezog Krankentaggelder. Meine Stelle verlor ich etwas weniger als ein Jahr vor meiner Anmeldung beim RAV. Laut RAV erhalte ich maximal 260 Tag­gelder, obwohl ich seit der Lehre in diesem Betrieb gearbeitet hatte. Stehen mir nicht 400 Tag­gelder zu?»

Nein. Für die Anzahl Taggelder werden grundsätzlich nur die letzten zwei ­Jahre vor der Anmeldung beim RAV berücksichtigt. Wie lange Sie davor bereits gearbeitet haben, spielt ­keine Rolle.

Die Zeit, in welcher Sie krank waren, wird als Beitragszeit angerechnet, so­lange Sie angestellt waren. Damit kommen Sie auf ­etwas über zwölf Monate Beitragszeit in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung beim RAV. Dies berechtigt zum Bezug von 260 Taggeldern. 400 Taggelder würden Ihnen zu­stehen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren eine Beitragszeit von 18 Monaten oder mehr aufweisen würden.

 Tipp: Weitere Infos zu dieser Thematik finden Sie im Internet unter www.treffpunkt-arbeit.ch.

28.11.2017

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