Habe ich bei Arbeit auf Abruf ein Unfalltaggeld zugut?

«Ich arbeite auf Abruf und bin über meinen Arbeitgeber gegen Berufs- und Freizeitunfälle versichert. Kürzlich verunfallte ich und bin seither arbeits­unfähig. Die Unfallversicherung übernimmt die Arztkosten. Erhalte ich auch ein Taggeld?»

Ja. Arbeitsunfähige Verunfallte erhalten ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld. Entschädigt werden 80 Prozent des versicherten Lohns. Als Berechnungsbasis gilt das letzte Salär, das der Ver­sicherte vor dem Unfall bezogen hat. Da Sie auf Abruf und somit unregelmässig ­arbeiten, richtet sich die Berechnung des Taggelds in der Regel nach dem durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate vor dem Unfall.

15.03.2022

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