Habe ich nach fünfjähriger Erwerbslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?

«Ich beschloss vor fünf Jahren, nicht mehr zu arbeiten. Jetzt suche ich wieder eine Stelle. Das gestaltet sich aber schwierig. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?»

Nein. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat grundsätzlich nur, wer in den vergangenen zwei Jahren während mindestens 12 Monaten Beiträge in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat – also mindestens 12 Monate angestellt war. Mögliche Ausnahmen: Krankheit, Unfall oder Mutterschaft in keinem Arbeitsverhältnis. Eine solche Arbeitsverhinderung wird aber nur berücksichtigt, wenn sie ein Arzt bescheinigt hat.

01.03.2022

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