Gilt die Kündigungsfrist gemäss Website?

«Seit Jahren habe ich an meinem Arbeitsort eine Garage gemietet. Jetzt brauche ich sie nicht mehr. Ein schriftlicher Mietvertrag existiert nicht, deshalb kündigte ich gemäss der gesetzlichen Kündigungsfrist. Der Vermieter behauptet nun, es gelte die dreimonatige Kündigungsfrist, wie es in den Bestimmungen auf seiner Website steht. Stimmt das?»

Nein. Die Bestimmungen auf der Website des Ver­mieters sind nicht verbindlich. Massgebend ist, was bei Vertragsabschluss vereinbart worden ist. Da ­diesbezüglich nichts ab­gemacht wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine.

Gemäss Gesetz können Sie die Garage mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende einer ein­monatigen Mietdauer kündigen.

13.06.2017

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: