Gilt der Entscheid des Gerichts auch bei einer zweiten Trennung?

«Meine Frau und ich trennten uns vor rund drei Jahren. Das Gericht regelte die Folgen. Vor ­wenigen Wochen zogen wir wieder zusammen. Gelten die Anordnungen des Eheschutz­gerichts wieder, falls wir uns erneut trennen sollten?»

Nein. Im Fall von unüberbrückbaren Differenzen müsste dann erneut das Gericht eingeschaltet werden. Denn wenn die Ehegatten ihre Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen, fallen die Eheschutzmassnahmen automatisch und endgültig dahin. Ausnahme: Nach ­einem lediglich kurzen, probeweisen Zusammen­leben gelten die bisherigen Eheschutzmassnahmen weiterhin.

Gut zu wissen: Eine allfällige Gütertrennung und Kindesschutzmassnahmen bleiben trotz Wiederaufnahme des gemeinsamen Haushalts weiterhin gültig.

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04.05.2021

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