Gilt das mehrjährige Konkurrenzverbot?

«Ich habe mich für eine neue Stelle beworben und den Vertrag zum Unterschreiben erhalten. Darin ist ein Konkurrenzverbot von sieben Jahren enthalten. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Grundsätzlich sollten Sie kein Konkurrenzverbot unterschreiben. Denn es engt Ihre beruflichen Möglichkeiten nach Beendigung der Stelle ein. Zudem gilt: Laut Gesetz muss ein Konkurrenzverbot zeitlich, geografisch und nach Branche beschränkt sein. Konkurrenzverbote dürfen nur für maximal drei Jahre vereinbart werden.

03.12.2019

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