Flugannullation: Habe ich eine Entschädigung zugut?

«Ich habe einen Flug nach Madeira gebucht. Am Abflugtag wurde der Flug wegen eines Unwetters annulliert. Die Ticketkosten wurden mir zurückerstattet. Muss mich die Fluggesellschaft zusätzlich entschädigen?»

Nein. Die EU-Verordnung über Fluggastrechte verlangt zwar, dass Passagiere bei ­einer kurzfristigen Flugannullierung grundsätzlich eine Ausgleichszahlung zugut haben. Abhängig von der Flugdistanz sind das 250, 400 oder 600 Euro. Aber: Eine Fluggesellschaft wird dann nicht entschädigungspflichtig, wenn sie nachweisen kann, dass die Annullierung auf aussergewöhnliche Umstände zurück­zuführen ist. Dazu gehören auch Unwetter.

 

20.11.2018

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