Fitnessstudio schliesst: Muss es die Abokosten zurückzahlen?

«Ich habe ein Abo in einem Fitnesscenter an meinem Wohnort. Das Studio schliesst ­demnächst seine Türen. Nun hat man mir ­angeboten, anschliessend in einem anderen ­Fitnesscenter derselben Kette trainieren zu ­gehen. Das will ich aber nicht. Kann ich die für ein Jahr im Voraus bezahlten Abokosten ­zurückverlangen?»

Ja. Sie haben sich damals für ein Fitnesscenter an Ihrem Wohnort entschieden. Der Betreiber kann nicht von Ihnen verlangen, dass Sie in Zukunft woanders trainieren. Er muss Ihnen die noch nicht verbrauchten Abokosten anteilsmässig zurückerstatten.

19.06.2018

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