Erhalte ich weniger Arbeitslosengeld? 

«Mein Arbeitgeber hat mir infolge ­Umstrukturierung gekündigt. Immerhin erhalte ich aus einem Sozialplan eine schöne Abgangsentschädigung. Kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist habe ich noch keine neue Stelle gefunden. Hat die ­Abgangsentschädigung einen Einfluss auf die Höhe der Arbeitslosengelder?»

Nein. Freiwillige Leistungen des ­Arbeitgebers bei der Auflösung des Arbeitsvertrags berücksichtigt die  Arbeitslosenversicherung nur dann, wenn sie den Betrag von zurzeit 148 200 Franken übersteigen. Ihre Abgangsentschädigung ist weniger hoch. Sie können also sofort stempeln, Ihre Arbeitslosenent­schä­di­gung wird nicht gekürzt.

16.10.2018

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: