Erhalte ich nur eine Kinderzulage?

«Für meinen 15-jährigen Sohn erhalte ich monatlich 200 Franken Kinderzulage. Im Sommer hat er seine Lehre begonnen. Trotzdem erhalte ich nach wie vor nur die Kinder- und nicht die ­höhere Ausbildungszulage. Zu Recht?»

Ja. Und zwar deshalb, weil Ihr Sohn noch nicht 16 ist. Bis zum vollendeten 16. Altersjahr werden nur Kinderzulagen ausgerichtet – auch für Jugendliche, die schon in Ausbildung sind. So steht es im Gesetz. Die Aus­bildungszulage erhalten Sie erstmals ab dem Ende des Monats, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.

14.11.2017

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