Erhalte ich nur den Aktionspreis?

«Kürzlich kaufte ich einen Staubsauger zum ­Aktionspreis. Jetzt ist er bereits kaputt und kann laut Verkäufer nicht mehr repariert werden. Ich erhalte das Geld zurück. Doch der Verkäufer will mir nur den Aktionspreis zurückerstatten. Muss ich das akzeptieren?»

Ja. Sie können nicht mehr Geld zurückverlangen, als Sie beim Kauf bezahlt ­haben. Erstattet Ihnen der Verkäufer den effektiv bezahlten Kaufpreis zurück, entsteht Ihnen kein finan­zieller Nachteil. Dass ein gleichwertiger neuer Staubsauger möglicherweise teurer wäre, ändert daran nichts.

29.04.2017

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