Erhalte ich als AHV-Rentnerin Familienzulagen?

«Meine Tochter ist immer noch in Ausbildung. Ich selber werde demnächst pensioniert. Erhalte ich weiterhin Ausbildungs­zulagen – auch wenn ich nachher eine AHV-Rente beziehe?»

Nein. Wer nach Erreichen des ordentlichen Renten­alters eine AHV-Rente bezieht, verliert seinen Anspruch auf Familienzu­lagen. Sie haben aber Anspruch auf eine Kinderrente als Ergänzung zu Ihrer AHV-Altersrente. Und zwar so lange, bis Ihre Tochter die Ausbildung abgeschlossen hat – aber höchstens, bis sie 25 Jahre alt ist. 

30.01.2018

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