Ergänzungsleistungen: Werden Zahnarztkosten übernommen?

«Ich bin wegen starken Zahnschmerzen beim Zahnarzt in Behandlung. Er sagte mir, als ­Bezügerin von Ergänzungsleistungen müsse ich die Behandlungskosten nicht selber übernehmen. Stimmt das?»

Ja. AHV- und IV-Rentner, die Ergänzungs­leistungen beziehen, haben Anspruch auf die Kosten für notwendige zahnärztliche Behandlungen. Voraussetzung: Die Behandlung muss «einfach, wirtschaftlich und zweckmässig» sein. Patienten müssen die Vergütung innert 15 Monaten nach Erhalt der Rechnung bei der ­Stelle beantragen, welche die Ergänzungsleistungen auszahlt.

13.05.2020

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