Erbschaft: Muss ich nach Jahren noch ein Vermächtnis ausrichten?

«Mein Vater starb vor über fünf Jahren. In seinem Testament setzte er mich als seinen Alleinerben ein und sprach einigen wohltätigen Organisationen Vermächtnisse zu. Diese Geldbeträge zahlte ich nach dem Tod meines Vaters sofort aus. Eine Institution behauptet aber jetzt, sie habe noch nichts erhalten. Ich habe keine Belege mehr. Muss ich ein zweites Mal zahlen?»

Ja. Der Anspruch des Vermächtnisnehmers ist noch nicht verjährt. Sein Anspruch ­verjährt erst nach zehn Jahren. Diese Frist beginnt grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, in dem die Erbschaft angenommen wird oder nicht mehr ausgeschlagen werden kann. Sollten Sie nicht beweisen können, dass Sie das Vermächtnis bereits bezahlten, werden Sie also wohl nochmals zahlen müssen. Tipp: Bankbelege über Ihre Zahlungen ­können Sie zehn Jahre lang einfordern.

23.10.2018

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