Erbe ich weniger als mein Bruder?

«Im Testament hat mein verstorbener Vater mir und ­meinem Bruder je eine Liegenschaft vererbt. Diejenige­ ­des Bruders ist deutlich mehr wert als meine. Komme ich nun schlechter weg als er?»

Ja, das ist möglich, sofern die Anordnung des Vaters Ihren Pflichtteil nicht verletzt. Als Brüder ­erben Sie laut Gesetz zwar zu gleichen ­Teilen. Ihr Vater konnte dies per Testament aber abändern. Von ­Ihrer Hälfte sind nur drei Viertel pflichtteilsgeschützt. Das heisst: Ist das ­Ihnen vererbte Haus mindestens so viel wert wie drei Viertel Ihres Erbteils, müssen Sie das akzep­tieren. Ist es weniger wert, können Sie vom Bruder die Differenz bis zu diesen drei Vierteln verlangen.

27.03.2018

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: