Dürfen Nein-Stimmen im Protokoll erwähnt werden?

«Ich bin Stockwerkeigentümer. An der letzten Eigentümerversammlung wurde über die Wahl des Präsidenten abgestimmt. Ich und zwei andere Eigentümer waren gegen seine Wiederwahl. Im Protokoll sind nur wir drei mit Namen erwähnt. Ist das erlaubt?»

Ja. Das Gesetz sagt nichts aus zur Namensnennung im Protokoll. Und in den Reglementen der Stockwerkeigentümergemeinschaft steht in der Regel ebenfalls nichts dazu. ­Deshalb kann der Protokollführer bestimmen, wie detailliert er Abstimmungsresultate ins Pro­tokoll nimmt. Nur die Nein-Stimmenden zu nennen, ist sehr ungewöhnlich, aber nicht persönlichkeitsverletzend.

Tipp: Beantragen Sie eine Änderung des Pro­tokolls, wenn Sie die Namens­nennung stört.

 

13.06.2017

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