Dürfen die Erbinnen meiner Mitmieterin die Wohnung kündigen?

«Meine Mitmieterin ist gestorben. Ihre Erbinnen möchten jetzt die Wohnung kündigen. Dürfen Sie das ohne meine Zustimmung?»

Nein. Die Erbinnen können nicht allein kündigen, weil die Verstorbene den Mietvertrag mit Ihnen unterzeichnet hat. Eine Kündigung wäre nur gültig, wenn Sie sie auch unterschreiben würden.

27.10.2020

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