Drei Monate Kündigungsfrist?

«Ich möchte meine Stelle kündigen. Laut Vertrag beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der ­Probezeit im ersten Dienstjahr einen Monat, ab dem zweiten Dienstjahr drei Monate. Ich war vor Jahren schon einmal beim ­jetzigen Arbeit­geber angestellt. Vor einigen Monaten bin ich in die Firma zurückgekehrt. Habe ich nun eine Kündigungsfrist von drei Monaten?»

Nein. Mehrere Verträge mit demselben Arbeitgeber ­werden zwar für die Berechnung der Dienstjahre zusammengerechnet – aber nur bei einem sehr kurzen Unterbruch. 

Eine Wieder­anstellung nach einem mehrjährigen Unterbruch oder nach ­einer zwischenzeitlichen Anstellung bei einem anderen ­Arbeitgeber wird wie ein neues Arbeitsverhältnis behandelt. Das gilt auch in Ihrem Fall. Deshalb sind Sie wieder im ersten Dienstjahr.  Die Kündigungsfrist beträgt also einen Monat.

18.06.2019

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