Doppelt versichert: Haftet der Makler?

«Ich wollte meine ­Zusatzversicherungen der Krankenkasse mit Hilfe eines Maklers zu einer anderen Kasse zügeln. Er unterliess es aber, die bestehenden Verträge fristgerecht zu kündigen. Jetzt muss ich die Prämie doppelt zahlen. Kann ich den Makler für seinen Fehler belangen?

Ja. Der Versicherungsmakler hat Ihren Auftrag nicht sorgfältig ausgeführt. Dadurch ist Ihnen ein finanzieller Schaden entstanden. Dafür haftet der beauftragte Makler. Sie können von ihm daher die Prämien zurückfordern, die Sie der bisherigen Krankenkasse bis zum nächsten Kündigungstermin für Ihre Zusatzversicherungen zahlen müssen.

13.04.2022

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